Navigation überspringen
 
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
  • Startseite
  • Unsere Gemeinde
  • Aktuelles
  • Leben in Oberbillig
  • Politik & Verwaltung
  • Tourismus
  • Baugebiet "Römerberg"
  •  
  • Gemeinde
    •  
    • Dorfname
    • Wappen & Logo
    •  
  • Geschichte
  • Oberbilliger Platt
  • Nachrichten
  • Veranstaltungen
    •  
    • Veranstaltungskalender 2020
    •  
  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Bilderalben
    •  
    • Hochwasser in Oberbillig
    • Oberbillig in alten Ansichten
    • Maler sehen Oberbillig
    • Impressionen aus Oberbillig
    •  
  •  
  •  
  • Fähre
    •  
    • Neue Elektro-Solarfähre "Sankta Maria II"
    •  
  • Kita
  • Schule
  • Vereine & Gruppen
  • Religiöses Leben
    •  
    • Katholische Pfarrgemeinde
    • Evange. Kirchengemeinde
    •  
  • Feuerwehr
  • Unternehmen
  •  
  •  
  • Ortsbürgermeister
  • Gemeinderat
  • Ausschüsse
  • Sitzungen
  •  
  •  
  • Unterkünfte
  • Essen & Trinken
  • Sehnswertes
    •  
    • Moselfähre
    • Kreuzweg
    • Pieterhaus
    • Moselanlagen
    • Rochuskapelle
    • Waldlehrpfad
    • Wein
    •  
  • Sport
    •  
    • Angeln
    • Kanufahren
    • Radfahren
    •  
  • Wandern
  • Freizeitgestaltungen
  • Personennahverkehr
  • Tourist-Information Konz
  •  
 

Ortsgemeinde Oberbillig
Andreas Beiling, Ortsbürgermeister
Lerchenweg 3
54331 Oberbillig
 

Telefon: Telefon (06501) 18625

E-Mail:

Oberbillig vernetzt
 
Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten

 

 
Veranstaltungen
 

Dreck-weg-Tag

25.03.2023 - 09:00 Uhr

Ortsgemeinde Oberbillig
 
[ mehr ]
 
Fährnachrichten
 

Telefon Fähre "Sankta Maria": 0172 3156126

Aktuelle Fährnachrichten auf Twitter www.twitter.com

 

Weitere Infos finden Sie hier!

 
Wetter
 
WetterOnlineDas Wetter für
Oberbillig
Mehr auf wetteronline.de

 

 
  1. Start
  2. Leben in Oberbillig
  3. Fähre
Links zum Teilen der Seite überspringen
  • Teilen auf Facebook
Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Elektro-Solarfähre "Sankta Maria II"

 

Telefon Elektro-Solarfähre "Sankta Maria II": 0172 3156126

 

Aktuelle Fährnachrichten auf Twitter www.twitter.com

 

 

Betriebszeiten der Elektro-Solarfähre "Sankta Maria II"

 

Montags bis Freitags 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr

Samstags, Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr

 

 

Gebührensätze Elektro-Solarfähre "Sankta Maria II"

 

1. Personen, bei einfacher Fahrt
1.1 Personen bis zum vollendetem 9. Lebensjahr werden frei befördert
1.2 Je Person ab dem 10. Lebensjahr 0,80 €
1.3 Gruppen mit mindestens 10 Personen, je Person 0,50 €

 

2. Fahrräder mit Fahrer, bei einfacher Fahrt
2.1 Fahrrad, Mofa, Moped u. ä. bis zu 50 ccm einfache Fahrt 1,50 €
2.2 Gruppen mit mindesten 10 Personen, je Person 1,00 €


3. Krafträder (ab 51 ccm) mit Fahrer, bei einfacher Fahrt
3.1 Krafträder ab 51 ccm bei einfacher Fahrt 2,00 €
3.2 Gruppen mit mindestens 10 Krafträdern, je Kraftrad 1,50 €


4. Kraftfahrzeuge mit Fahrer, bei einfacher Fahrt
4.1 PKW und Beiwagengespanne mit Fahrer 2,50 €
4.2 Gruppen mit mindestens 10 Fahrzeugen, je Fahrzeug 2,00 €
4.3 Fahrzeuge 2,8 t – 7,5 t (Sprinter, Wohnmobil etc.) 3,50 €
4.4 PKW mit Anhänger bis 750 kg 3,50 €
4.5 PKW mit Anhänger über 750 kg 5,00 €
4.6 LKW bis 12 t 5,00 €


5. Wertkarten
Es können Werkarten erworben werden. Diese Wertkarten sind als Zahlungsmittel 
anzuwenden. Eine Wertkarte muss mit mindestens 30 € aufgeladen werden. Mit der 
Wertkarte erhält der Benutzer der Fähre einen Rabatt von 25 % auf den zu zahlenden 
Fährpreis. Der Rabatt wird auf der Wertkarte wieder gutgeschrieben.
Die Wertkarte kann nicht auf rabattierte Preise (z.B. Gruppenpreise) angewendet 
werden.
Bei Verlust der Karte wird kein Ersatz gewährt. Die Karte bleibt im Eigentum der 
Gemeinde.


6. Schwerbehinderte
Schwerbehinderte und die ihnen Gleichgestellten sind von der Zahlung des Fährpreises 
befreit, sofern sie die gültigen nationalen Voraussetzungen (deutsches Recht für 
deutsche Staatsangehörige und luxemburgisches Recht für luxemburgische 
Staatsangehörige) zur unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) erfüllen. 
Sind die nationalen Voraussetzungen nicht erfüllt, hat die betroffene Person den 
zurzeit gültigen Fahrpreis laut der § 2 Ziffer 1 - 4 zu zahlen.

 


Der Gebührenanspruch entsteht mit der Benutzung der Fähre. Wenn die Fähre aus witterungsbedingten Gründen (z.B. Hochwasser), wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten etc. nicht verkehren kann, werden Ersatzansprüche gegen die Gemeinde ausgeschlossen. Bei vorhersehbaren Stillstands-Zeiten ist rechtzeitig in einem digitalen Nachrichtendienst z.B. Twitter, laut Aushang auf der Fähre u.ä. darauf hinzuweisen, ansonsten unverzüglich.

zurück
  • Senden
  • Drucken
  • Nach oben
 
 
Startseite      |      Login      |      Impressum      |      Datenschutz