Hygienemaßnahmen auf der Fähre

Wir bitten die Hygienemaßnahmen zu beachten und einzuhalten:

 

Beim Betreten der Fähre ist eine Mund-Nasen-Maske zu tragen, die Maskenpflicht besteht auch fürPersonen in einem geschlossenen PKW während des Kassierens.

 

Fußgäner und Radfahrer haben sich in dem dafür vorgesehenen Platz auf der Fähre aufzuhalten. Es ist der Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Entsprechende Markierungen sind aufgezeichnet.

 

Auf den beigefügten Hygieneplan wird hingewiesen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sa, 16. Mai 2020

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